Bauproduktenverordnung (CPR)

Bauproduktenverordnung (CPR)

Seit 1. Juli 2017 müssen alle Daten- und Kommunikationskabel, wie auch Glasfaserkabel, mit CPR, CE-Zeichen, DoP-Nummer und Brandschutzklasse zertifiziert sein. Es dürfen nur Kabel mit Brandschutz-Deklaration in Gebäuden installiert werden. Planer, Bauherren und alle Verantwortlichen für den Brandschutz müssen die Spezifikationen und Nachweise einfordern.

Wozu dient die Bauproduktenverordnung?

Die BauPVo verfolgt das Ziel, sicherheitsrelevante Aspekte zu vereinheitlichen. Insbesondere dient die Verordnung zur Verhinderung der Ausbreitung von Bränden und zur Minimierung von Folgeschäden und der Personensicherheit. Fest installierte Energie-, Steuer- und Kommunikationskabel in Gebäuden fallen unter diese Verordnung.

Das Brandverhalten von Kabeln

In modernen Gebäuden tragen Leitungen aufgrund ihrer enormen Menge zur Fortsetzung von Bränden bei. Die Kabel haben in der Regel eine Entflammbarkeitsprüfung, doch aufgrund immer grösser werdender Gebäude und immer längerer Fluchtwege steigt der Anspruch an Kabel und Leitungen. Ein Kabel, welches eine Prüfung der vertikalen Flammenausbreitung nach EN 60332-1 bestanden hat, hat gegebenenfalls nach Bauprodukteverordnung ein hinnehmbares Brandverhalten. Mit der EN 13501-6 werden Kabel und Leitungen vergleichbar zu anderen Bauprodukten dargestellt, um ein einheitliches Anforderungsprofil an Gebäude und die verwendeten Kabel zu stellen.

Kennzeichnungspflicht und Leistungserklärung

Jedes Bauprodukt muss als solches gekennzeichnet sein, um eine Rückverfolgung bis zum Hersteller gewährleisten zu können. Auf der Verpackung muss ein Etikett mit Herstellerangaben, eine eindeutige Nummer, die auf die Leistungserklärung verweist, und das CE-Kennzeichen angebracht sein. Eine Leistungserklärung gibt die Zertifizierung durch ein akkreditiertes Prüflabor wieder und weist nach, dass das aufgeführte Kabel den Anforderungen der Bauprodukteverordnung entspricht. Die Leistungserklärung selbst muss auf der Herstellerwebseite zum Download bereitgestellt werden. Auf dieser sind Herstellerdaten und alle Angaben zum Brandverhalten sowie die Euroklasse aufgeführt.

Euroklassen

Die Euroklassen sind an die spezifischen Anforderungen von Gebäudeteilen, wie zum Beispiel Flucht und Rettungswege, angepasst, um eine möglichst hohe Sicherheit im Gebäude zu gewährleisten. In der Musterbauordnung werden Gebäude klassifiziert. Mit zunehmender Grösse steigt der Anspruch an das Gebäude und auch an seine Bestandteile, die Bauprodukte. Die Klassifizierungstabelle der neuen Bauprodukteverordnung umfasst sieben neue Klassen von Aca, unbrennbar, über B1ca bzw. B2ca, sehr schwer entflammbar, bis Fca, keine Anforderung.

Tabelle der Klassen nach EN 50575

Die Euroklassen werden anhand der Kriterien Wärmefreisetzung und Flammenausbreitung vergeben. Für die Zusatzanforderungen wie Rauchentwicklung (s), brennendes Abtropfen oder Abfallen (d) und Acidität der Brandgase (a) gibt es jeweils zusätzliche Klassen. Für Energie-, Steuer- und Kommunikationskabel in Gebäuden sind seitdem neue Eingruppierungen nach verschiedenen Kriterien (Wärmefreisetzung und Flammenausbreitung usw.) vorgeschrieben. Auf Basis dieser Eingruppierung hat der ZVEI Empfehlungen für die zu verwendenden Kabel und Brandklassen ausgesprochen. Es gilt die Faustregel: je größer das Gebäude, umso höher der Sicherheitsbedarf.

Nationale Richtlinien und Empfehlungen

FAQs Bauproduktenverordnung (CPR)

  • Was bedeutet "CPR"?

    CPR bedeutet "Construction Product Regulation" und ist die englische Abkürzung für Bauproduktverordnung (BauPVo) .

  • Welche Kabel haben welche Klasse?

    Die Klassifizierung wird vornehmlich auf Inhousekabel angewendet. Je höher die Brandschutzbestimmungen umso höher die Anforderung an das Kabel. Die Klassifizierung wird durch die Feuerpolizei und Gebäudeversicherungen mitbestimmt oder nach Vorgaben Bauherr oder Planer definiert.

  • Wo finde ich diese Klassifizierung?

    Die Klassifizierung wird in der Norm EN 50575 niedergeschrieben. Auf jeder Kabeltrommel für Inhouse Anwendungen muss der Lieferant und die Klassifizierung ausgewiesen werden. Weiter ist sie im Artikeltext und auf der Etikette bei Meterware mitaufgeführt.

  • Wie verhält es sich bei konfektionierten Artikeln?

    Bei konfektionierten Artikeln wird die Leistungsklasse nicht auf dem Etikett mitgeführt. Jedoch wird das klassifizierte Kabel auf dem Mantel ersichtlich sein.

  • Wer bestimmt in einem Projekt die zu installierende Brandschutzklasse?

    Die Anforderungen werden in der Schweiz üblicherweise durch die Gebäudeversicherung und die kantonale Feuerpolizei bestimmt. Architekten und Planer müssen die Anforderungen in Plänen und Ausschreibungen angeben.

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